Wein als Heilmittel auf Rezept

„Auch ist der Arzt in der Lage, den erkrankten Mitgliedern je nach Bedürfnis Wein in vorzüglicher, aus der Consumanstalt bezogenen Qualität verordnen zu können.“

Dies ist leider keine Zukunftsvision sondern so nachzulesen in einer Broschüre über die Eisenwerke Gaggenau AG aus dem Jahr 1891 .

Zuvor heißt es bei der Sozialleistung Arbeiterkrankenkasse: „Dieselbe wurde im Jahre 1874 gegründet und ging im Jahre 1884 in eine Betriebskrankenkasse auf Grundlage der Reichsgesetzgebung über, welcher das Stammkapital der alten Kasse übertragen wurde. Die Krankenkasse gewährt ihren Mitgliedern weitgehendere Begünstigungen als die staatlichen Bezirks- und Betriebs-Krankenkassen. So genießt jeder Arbeiter und Beamte 16 Wochen lang freie ärztliche Behandlung und Heilmittel, sowie drei Viertel seines Verdienstes während dieser Zeit.“

 

Die Broschüre ist im Gaggenauer Buchhandel oder über www.badnerbuch-verlag.de erhältlich.

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